Urlaub und Ferien in England und Wales

Wertvolle Tips und Gesetze für ihre Reise ins Ausland. Sie können viel Geld und Ärger sparen wenn Sie sich infomieren.





Hier ein paar Reiseführer

Rauchverbot im Auto
Viel europäische Länder stellen das Rauchen im Fahrzeug unter Strafe. Vor allem Schwangere und Kinder sollen dadurch geschützt werden. Man glaubt es kaum das dies notwendig ist.
In England und Wales ist das Rauchen in Fahrzeugen untersagt, wenn Mitfahrer unter 18 Jahren im Fahrzeug sind. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 50 Pfund (ca. 60 Euro) geahndet. Eine Ausnahme gilt für Cabrios. Das Rauchverbot gilt sowohl für den Fahrer als auch für sämtliche Mitreisende, unabhängig davon, ob Fenster oder ein Schiebedach geöffnet sind.
Wildcampen
Wildcampen ist leider in den meisten Ländern verboten. Wer aber leise und ohne Krach und Dreck hinter vielen Bäumen übernachtet wird meist keinen Ärger haben. Wohl aber nur weil es keiner gesehen hat.
Für das Zelten außerhalb von Campingplätzen muss die Genehmigung der örtlichen Behörden oder des Grundstückbesitzers eingeholt werden. Zudem ist das Campen in einigen Nationalparks erlaubt.
Frei stehen
Leise sein, keinen Dreck machen und den Platz so verlassen wie er vorher war. Das ganze am besten unbemerkt. Das verhindert zwar keine Bestrafung jedoch die Wahrscheinlichkeit erwischet zu werden. Das geht im Hinterland meist besser als am Strand, auch wenn es noch so schön wäre. Einfach am Strand esse und zum schlafen weiter weg stehen.
Sehr dichtes Campingplatznetz, keine Stellplätze, Übernachtung außerhalb von Campingplätzen durch örtliche Vorschriften geregelt.
Promillegrenzen
In vielen Ländern ist Alkohol am Steuer bereits komplett verloren. Wer Ausfallerscheinungen hat wird aber fast überall bestraft. Am besten fährt man nicht wenn man trinken will.
Promillegrenzen in England und Wales liegt bei 0,80 Promille. bis 5.668 € und/oder 6 Monate Haftstrafe, Fahrerlaubnisentzug möglich.
Tempolimit
Nur in Deutschland ist Rasen noch frei. In allen anderen Ländern gibtes teils strenge Regelungen zur Geschwindigkeit. Vor allen die Distanzmessungen in der Schweiz sind fast unkalkulierbar, also eher langsamer fahren.
In England und Wales darf man auch Autobahnen 112 fahren, Schnellstraße 112 und auserhalb geschlossener Ortschaften 96.
Leinenpflicht
Der Hund auf Reisen ist in den meisten Ländern ein Problem. Man glaubt es nicht das es teils hohe Strafen gibt. Nur in Berlin scheint das noch niemand zu wissen. Also immer ein Tütchen bereithalten und im Zweifelsfall den Dreck anderer Hunde wegmachen als mit dem Schupo streiten.
Ein allgemeiner Leinenzwang ist auf den britischen Inseln nicht zu finden. Sollten Sie in der freien Natur Schilder finden, die Sie zum Anleinen auffordern, sollten Sie dem unbedingt Folge leisten. Gerade in der Nähe von Weiden und Höfen laufen Schafe und Rinder oft frei herum, und das Hetzen der Tiere wird nicht geduldet!
Pfefferspray
Pfefferspray, Schutzgas oder Tierabwehrspray ist nicht in allen Ländern erlaubt. Teilweise wird es als Waffe angesehen und schwer bestraft. Also lieber daheim lassen und die Täter mit dem Nudelholz bedrohen.
In den England und Wales ist der Verkauf, das Mitführen und der Besitz verboten.

Grüne Versicherungskarte:
Bei Reisen in Länder außerhalb der EU ist die Grüne Versicherungskarte Pflicht (Achtung: auch Schweiz), vereinfacht aber auch innerhalb der EU die Schadensabwicklung unbedingt. Für eine Reise nach Italien wird die Mitnahme der Karte vom Adac sogar empfohlen. Man sollte auch die Kontaktdaten der Schutzbriefe mitnehmen.

Europäischer Unfallbericht:
Führen Sie einen mehrsprachigen Unfallbericht für den Ernstfall im Auto mit – es erleichtert die spätere Schadensregulierung und die Kommunikation mit der Versicherung. Der kostenlose Blanko-Unfallbericht kann auf vielen Websiten heruntergeladen werden. https://www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/Europaeischer_Unfallbericht.aspx Ansonst muss man sich mit dem Google Übersetzer herumschlagen.

Personalausweis oder Reisepass:
Prüfen Sie sich vor Reiseantritt, ob ein Reisepass in den Durchreiseländern und im Zielland notwendig ist. Innerhalb der EU (Schengen-Mitgliedsländer) benötigen Sie für einen Autourlaub grundsätzlich nur einen Personalausweis. Aber einige Eu-Nationen haben temporäre Grenzkontrollen eingeführt (Deutschland, Österreich, Dänemark, Norwegen, Schweden und Frankreich ), daher führen Sie Ihren Reisepass vorsichtshalber zusätzlich mit. Ihr Ausweis oder Reisepass MUSS gültig sein, sonst ist es so als haben Sie keinen,

Internationaler Führerschein:
Diese Übersetzung des deutschen Führerscheins ist in Ländern der EU nicht erforderlich. Anders kann es außerhalb dieses Gebietes aussehen. Ihr Führerschein MUSS gültig sein, sonst ist es so als haben Sie keinen. Schaden kann er nicht, also mitnehmen

EC-Karte, Kreditkarte:
Nehmen Sie neben Bargeld auch elektronische Zahlungsmittel mit. Hinterlegen sie bei telefonisch erreichbaren Freunden ihre PIN. Denn vergessen Sie diese im Urlaub stehen Sie ohne Geld da.

Probleme, Unfall, Diebstahl:
Ziehen Sie im Falle eins Falles immer die Polizei hinzu, um spätere Unklarheiten zu vermeiden. Auch wenn diese nicht immer kommt. Leider sprechen nicht alle Polizisten ihre Sprache. Und man sollte immer freundlich sein, auch wenn es unfreundliche Polizisten geben soll.



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