Versammlungen auch an stark frequentierten Orten zulässig

Dies gilt auch dann, wenn als Versammlungsort die stark frequentierte City betroffen ist. Konkret geht es um eine Versammlung vom vergangenen Samstag der Initiative Familienschutz auf dem Marktplatz und zwei weitere angemeldete Kundgebungen in unmittelbarer Nähe. Einzelhändler hatten in einem Brief an Medien und Stadtverwaltung die Veranstaltungsorte kritisiert. Aus Rücksicht auf das Rahmenprogramm rund um die Lange Einkaufsnacht und um den hochfrequentierten Schlossplatz und die Königsstraße nach den Erfahrungen mit einer früheren Veranstaltung zum gleichen Thema freizuhalten, wurde nach sorgfältiger Abwägung in diesem Fall der Marktplatz zugewiesen. Dies teilte die Stadtverwaltung am 7. April mit.
Versammlungen, gemeinhin Demonstrationen, sind beim Amt für öffentliche Ordnung anzumelden. Das Amt führt Kooperationsgespräche mit Veranstaltern und manchmal auch der Polizei. Anschließend erlässt es üblicherweise einen Auflagenbescheid. Meistens geht es um Fragen wie Verkehrsregelung, Fluchtwege oder Lärmbelästigungen. Die Versammlungsbehörde darf dabei grundsätzlich keine Inhalte bewerten, es sei denn Straftaten oder Gefahren für die öffentliche Ordnung sind zu befürchten.
Dies gilt auch dann, wenn als Versammlungsort die stark frequentierte City betroffen ist. Konkret geht es um eine Versammlung vom vergangenen Samstag der Initiative Familienschutz auf dem Marktplatz und zwei weitere angemeldete Kundgebungen in unmittelbarer Nähe. Einzelhändler hatten in einem Brief an Medien und Stadtverwaltung die Veranstaltungsorte kritisiert. Aus Rücksicht auf das Rahmenprogramm rund um die Lange Einkaufsnacht und um den hochfrequentierten Schlossplatz und die Königsstraße nach den Erfahrungen mit einer früheren Veranstaltung zum gleichen Thema freizuhalten, wurde nach sorgfältiger Abwägung in diesem Fall der Marktplatz zugewiesen. Dies teilte die Stadtverwaltung am 7. April mit.
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